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Kroneneinkürzung oder Kronenteileinkürzung

Diese Maßnahme wird unter verschiedensten Gründen angewendet.

  • An Altbäumen, deren Bruch- und Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, wird eine starke Kroneneinkürzung vorgenommen um Windlastspitzen (Windanfälligkeit) zu minimieren.
  • Aus gründen der Verkehrssicherrungspflicht. Jeder Eigentümer hat eine allgemeine Rechtspflicht zu seinem Baumbestand desen Krone sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet und muss notwendige Vorkehrungen zum Schutze Dritter schaffen.
  • Wenn die Krone nicht mehr ihre volle Blattmaße besitzt, dementsprechend schlechter Versorgt wird und dadurch eine Kompletteinkürzung vorgenommen werden muss.